- Mietpreisrecht
- Rechtsvorschriften über den Mietzins (⇡ Miete). Für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gilt die Neubaumietenverordnung i.d.F. vom 12.10.1990 (BGBl I 2203) m.spät.Änd. Das Recht, Mieten frei zu vereinbaren, ist begrenzt (⇡ Mietwucher, ⇡ Mietpreisüberhöhung).- Vgl. auch ⇡ Mieterschutz, ⇡ Staffelmiete, ⇡ Mieterhöhung.
Lexikon der Economics. 2013.